Die bei den einzelnen Fahrzeugangeboten angegebenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach der zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung gesetzlich vorgeschriebenen Messmethode berechnet.
Die Werte wurden ursprünglich nach dem Prüfverfahren NEFZ ermittelt. Seit dem 1. September 2017 wird europaweit stufenweise das WLTP-Prüfverfahren unter ergänzender Berücksichtigung des RDE-Verfahrens zur Ermittlung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb eingeführt. Aufgrund der realistischeren Prüfbedingungen fallen diese Werte häufig höher aus als die nach NEFZ gemessenen Werte. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die WLTP-Werte zurückgerechneten nach NEFZ-Standard ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 erstmalig zugelassen wurden, die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage für die Bemessung von Steuern und ggf. anderen fahrzeugbezogenen Abgaben herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten. Bitte wenden Sie sich an den Anbieter der Fahrzeuge, um die individuellen CO2-Emissionen nach WLTP für Ihr Fahrzeug zu erfahren, die für Ihre Kfz-Steuer herangezogen werden.
Die Angaben für Verbrauch und Emissionen beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein zu Vergleichszwecken der einzelnen Fahrzeugtypen.
WLTP-Rechtstext
Die Werte eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Gewichtete Werte sind Mittelwerte für Kraftstoff- und Stromverbrauch von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei durchschnittlichem Nutzungsprofil und täglichem Laden der Batterie.